"Fukushima"-Gerichtsverfahren フクシマに関する裁判

"Nariwai-Prozess": Harte Kritik am Urteil des Obersten Gerichtshofes
Im sogenannten "Nariwai-Prozess" hat der Oberste Gerichtshof in Tôkyô am 17. Juni ein für die rund 3850 Kläger*innen enttäuschendes Urteil gesprochen: Eine Mitschuld des Staates an dem nach wie vor nicht beendeten Atomunfall von Fukushima 2011 war für drei der vier Richter*innen nicht auszumachen. Die Urteilsbegründung stößt weithin auf Unverständnis. "Das Urteil wird als Schandfleck in die japanische Rechtsgeschichte eingehen", kommentierte der puluäre Journalist Kanehira Shigenori.
Tsushima-Prozess: Gericht bestätigt Mitschuld des Staates
Zehn Jahre nach dem Atomunfall von Fukushima ist die rechtliche Aufarbeitung der Katastrophe und der Verantwortlichkeiten dafür in vollem Gange. Am vergangenen Freitag (30. Juli 2021) sprach in Kôriyama das dortige Bezirksgericht im sogenannten "Tsushima-Prozess" nicht nur dem Energieversorger Tôkyô Denryoku (TEPCO), sondern auch dem japanischen Staat die Verantwortung für den dreifachen Meltdown zu. Es ist die elfte Entscheidung dieser Art.

"Prozess zum Schutz der Kinder vor Radioaktivität": Urteilsbegründung aus dem Lehrbuch der internationalen Strahlenverharmloser
Vor dem Distriktgericht Fukushima wurde am 1. März eine Klage zum "Schutz der Kinder vor Radioaktivität" (Kodomo Datsuhibaku Saiban 子ども脱被ばく裁判) rundweg abgewiesen. Die Richter begründeten ihr Urteil mit unverbindlichen Internationalen Empfehlungen von Organisationen, die weithin als atomkraftfreundlich eingeschätzt werden. Auch das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mischt bei der Verharmlosung von Radioaktivität mit.
In 30 Gerichtsverfahren wird noch immer um die Frage gestritten, wer für den Atomunfall von Fukushima verantwortlich ist - nur der AKW-Betreiber TEPCO oder auch der japanische Staat? Rund 3600 Betroffene haben sich der Nariwai-Sammelklage angeschlossen, die den Staat in voller Mitverantwortung sieht und kürzlich vor dem Obergericht Sendai im ersten zweitinstanzlichen Urteil landesweit Recht bekam. Der Vorsitzende der Kläger*innen-Vereinigung, Nakajima Takashi (Foto), erläutert das Urteil.

Erstmals ist in Japan in zweiter Instanz, vor dem Obergericht Sendai, die Mitschuld des japanischen Staates an der Atomkatastrophe von Fukushima eindeutig festgeschrieben worden. 3600 Kläger*innen fühlen sich in ihrer Auffassung bestätigt. Opferanwalt Managi Izutarô forderte die Regierung und den Energieversorger Tôkyô Denryoku (TEPCO) auf, das Urteil zu akzeptieren und auf eine Berufung zu verzichten. Rund 100 Kläger*innen hätten das historische Urteil von Sendai nicht mehr erlebt.
Mehr als neun Jahre nach dem Atomunfall von Fukushima beschäftigt die Katastrophe noch immer Japans Gerichte. Zuletzt sprach das Distriktgericht Fukuoka am 24. Juni einem Teil der Kläger*innen geringfügig höhere Entschädigungszahlungen zu. Unumstritten ist die Frage nach der Verantwortung des Kraftwerksbetreibers TEPCO für den Atomunfall. In der Frage, welche Verantwortung der japanische Staat trägt, gehen die Meinungen der Richter hingegen deutlich auseinander.

Im wenigen Wochen wird vor dem Bezirksgericht Fukushima im "Prozess zum Schutz der Kinder vor Verstrahlung" das erstinstanzliche Urteil erwartet. Es geht in dem Prozess um das Recht auf Evakuierung und daraus sich ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Staates und der Prefektur Fukushima sowie um die Rechtmäßigkeit von Grenzwerten. Konno Sumio, Sprecher der Klägervereinigung, schrieb dazu im Mai 2020 einen Beitrag in der Gewerkschafts-Zeitschrift Rôdô Jôhô. Hier ist die deutsche Übersetzung:
216 Betroffene der Atomkatastrophe von Fukushima, angeführt von dem Mönch Hayakawa Tokuo (Foto), haben in einem Schadenersatzprozess gegen den Hauptverursacher der Atomkatastrophe von 2011, den Energieversorger TEPCO, in zweiter Instanz einen spektakulären Erfolg errungen. Das Gericht bestätigte erstinstanzlich gewährte Schmerzensgeldansprüche für den erlittenen Verlust der Heimat und erhöhte diese. Das Gericht folgte damit den Klägern in der Auffassung, TEPCO habe grob fahrlässig gehandelt.

Nicht nur der Energieversorger Tôkyô Denryoku (TEPCO) ist für die Atomkatastrophe von Fukushima verantwortlich, sondern auch der japanische Staat. Dies entschied das Bezirksgericht Sapporo in einer Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage am 10. März 2020. Es ist das siebte Mal, das neben TEPCO auch die Regierung als Aufsichtsbehörde einem zivilrechtlichen Verfahren zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet wurde.
Im Prozess um Schadenersatz- und Schmerzensforderungen, die mehr als 700 Flüchtlinge in Folge des Atomunfalls von Fukushima Daiichi gegen das Energieunternehmen Tôkyô Denryoku (TEPCO) und den Staat geltend machen, wies das Distriktgericht Yamagata die Forderung nach höheren Zahlungen als derzeit staatlich festgelegt bei fast allen Klägern zurück. Eine Verantwortung des Staates für den Atomunfall weist das Gericht zurück - mit einer irritierenden Begründung.

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