Enthüllung des Anwaltsskandals um einen früheren Anwalt von Prof. Klümper 2016 - Rektor musste um Entschuldigung bitten

Pressemitteilung vom 2. März 2016 zum "Anwaltsskandal": "Untersuchungsausschuss im Landtag gefordert"

Dr. phil. Andreas Singler (Mainz)

 

Pressemitteilung zu bisher geleisteten Arbeiten zur Evaluierung der Freiburger Sportmedizin und zum Stand der juristischen Überprüfung der Gutachten / Ehemaliger Klümper-Anwalt beriet 2007 das Universitätsklinikum und ist jetzt Rechtsberater der Universität

1. Zum Stand der Arbeiten – 1400 Seiten historisch-soziologische Dokumentation und Analyse zum Dopingproblem

 

Nach dem Rücktritt von fünf Mitgliedern der Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin ist in der Öffentlichkeit der falsche Eindruck entstanden, dass damit die Evaluierung der Freiburger Sportmedizin insgesamt am Ende sei. Diese Ansicht vermag ich nicht zu teilen. Der Universität wie auch der Evaluierungskommission liegen nämlich seit langem fünf von mir urheberrechtlich verantwortete und in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Gerhard Treutlein, der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Lisa Heitner sowie der gesamten Evaluierungskommission in ihrer wechselnden Zusammensetzung zwischen 2010 und 2015 erstellte wissenschaftliche Gutachten vor. Die Titel der Gutachten im Einzelnen:

 

·      „Herbert Reindell als Röntgenologe, Kardiologe und Sportmediziner: Wissenschaftliche Schwerpunkte, Engagement im Sport und Haltungen zum Dopingproblem“ (Singler/Treutlein 2014; ca. 225 Seiten)

 

·      „Armin Klümper und das bundesdeutsche Dopingproblem: Strukturelle Voraussetzungen für illegitime Manipulationen, politische Unterstützung und institutionelles Versagen“ (Singler/Treutlein 2015a; ca. 530 Seiten)

 

·      Systematische Manipulationen im Radsport und Fußball: Wissenschaftliches Gutachten zu neuen Erkenntnissen zum Doping in der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Wirken von Armin Klümper (Singler 2015a; ca. 85 Seiten)

 

·      Joseph Keul: Wissenschaftskultur, Doping und Forschung zur pharmakologischen Leistungssteigerung (Singler/Treutlein 2015b; ca. 400 Seiten)

 

·      Doping bei Team Telekom/T-Mobile: Wissenschaftliches Gutachten zu systematischen Manipulationen im Profiradsport mit Unterstützung Freiburger Sportmediziner (Singler 2015b; ca. 200 Seiten)

 

Darin wird die Dopinggeschichte der Freiburger Sportmedizin aus geschichtswissenschaftlicher und soziologischer Sicht über mehr als 1400 Seiten ausführlich, differenziert und kritisch behandelt. Zudem sei auch auf das anspruchsvolle und kritische Rechtsgutachten von Professor Dr. Heinz Schöch verwiesen, der die Kommission mit Abgabe seines Gutachtens im Frühjahr 2015 ungefähr zeitgleich mit mir verlassen hat. Die bisher geleisteten und nahezu publikationsreifen Arbeiten begründen einen einzigartigen Forschungsstand zum Thema Doping in West- und Gesamtdeutschland.

 

Die von mir verfassten und urheberrechtlich verantworteten Gutachten befinden sich derzeit noch im Prozess der juristischen Prüfung.Ich bin zuversichtlich, dass trotz beträchtlicher Irritationen, die in den letzten Tagen in Bezug auf diesen Prüfungsprozess bei mir entstanden sind (vgl. dazu den zweiten Teil der Pressemitteilung), die Überprüfung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Ich bin mir sicher, dass die Gutachten dann in absehbarer Zeit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und dem öffentlichen Diskurs überstellt werden können. Ich kann versichern, dass etwaige Interventionsversuche, die eine Weichzeichnung der von mir verfassten Gutachten zum Ziel haben sollten, bei mir chancenlos sind (zur Veranschaulichung siehe 2. Teil der Pressemitteilung).

 

Die von inzwischen zurückgetretenen Kommissionsmitgliedern in den letzten Tagen öffentlich geäußerten Befürchtungen, wonach die Universität sich das Recht herausnehmen könnte, Texte unabhängiger Wissenschaftler nachträglich zu verändern, kann ich nicht nachvollziehen. Das Urheberrecht und das Urheberpersönlichkeitsrecht lassen nach meiner Auffassung nach solches nicht zu. Wer anderes behauptet, hat das deutsche Urheberrecht nicht verstanden.

 

In den von mir verantworteten Gutachten jedenfalls wird niemand herumpfuschen; und niemand wird meine Arbeiten „zensieren“, wie vereinzelt (etwas zu hysterisch) befürchtet wird. Die einzige Institution, die die Publikation meiner Gutachten bisher zu verhindern sucht, ist übrigens die bisherige Kommission selbst. Ihr liegen diese Gutachten vor, und sie will sie aus mir unverständlichen Gründen zumindest zum Teil nicht gedruckt sehen. Dabei wurden nicht etwa inhaltliche und fachliche Gründe geltend gemacht, sondern lediglich nicht nachvollziehbare formale Gründe.

 

Anders als vereinzelt behauptet, war übrigens sehr wohl vorgesehen, der Kommission die Ergebnisse der noch laufenden juristischen Prüfung der Gutachten zukommen zu lassen. Ebenso war es vorgesehen, der Kommission die Gutachten vor der Publikation noch einmal zu überstellen, obwohl die Kommission sich geweigert hatte, sich konstruktiv mit diesen Gutachten auseinanderzusetzen. Anders als weiter behauptet, wurden die Gutachten auch nicht grundlos an der Kommission vorbei dem Rektor überstellt.

 

Es war nämlich die Kommission selbst, die sich in der Sitzung im April 2015 weigerte, gemeinsame Beschlüsse eines konstruktiven Gesprächs mit der baden-württembergi-schen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer im Februar 2015 umzusetzen und drei damals fertige Gutachten zu diskutierten und vereinbarungsgemäß zu verabschieden. Insofern haben im Verlauf der letzten neun Jahre nicht nur die Universität und andere Institutionen die Aufklärung behindert. Seit mindestens einem Jahr ist es nämlich leider die Kommission selbst, die Aufklärung verhindert und mit verschiedenen, moralisch auch fragwürdigen Methoden bisher geleistete Aufklärungsarbeit zunichte zu machen versucht.

 

Mit dem Rücktritt schadet die Restkommission sich aus meiner Sicht vor allem selbst. Die Art und Weise, wie sie diesen Schritt vollzogen hat, ist geeignet, in der Öffentlichkeit und in der wissenschaftlichen Gemeinde den Eindruck zu erwecken, dass die Kommission selbst nach Vorlage umfangreicher und qualitativ hochstehender Gutachten durch ausgeschiedene Mitglieder nicht in der Lage ist, die vergleichsweise wenigen verbleibenden Arbeitsaufgaben zu erledigen und dazu zählbare Ergebnisse sowie einen analytisch anspruchsvollen Abschlussbericht vorzulegen.

2. Prozess der juristischen Überprüfung der bereits vorliegenden Gutachten / Rechtsberater der Universität war früher Anwalt von Professor Klümper

 

Mich haben die Ergebnisse der juristischen Prüfung der von mir urheberrechtlich verantworteten Gutachten am 8. Februar durch ein Schreiben des Rektors der Universität Freiburg, Professor Dr. Schiewer, erreicht. Das Prüfergebnis des Rechtsberaters der Universität, Dr. Wolfgang Schmid, wies dabei zu jedem der fünf einzelnen Gutachten eine Liste mit mehr oder weniger gravierenden Einwänden aus persönlichkeitsrechtlicher, urheberrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Sicht, die teils nachvollziehbar, teils aber auch seltsam erschienen. Zu sagen ist jedoch auch, dass die Ergebnisse von Dr. Schmid zu einem nicht geringen Teil bereits durch eine Überprüfung durch einen zweiten rechtlich versierten Gutachter abgemildert worden waren.

 

Gleichwohl machten mich einige Bemerkungen des Dr. Schmid sehr nachdenklich, und bei einer intensiven Überprüfung meines persönlichen Archivs fand ich dann folgerichtig heraus, dass der derzeitige Rechtsberater des Rektors früher bei verschiedenen Gelegenheiten anwaltlich ausgerechnet für Professor Klümper tätig war. Ich empfinde dies als einen Skandal, der dringend aufklärungsbedürftig ist. Ich habe dann weiter geforscht und herausgefunden, dass Dr. Schmid auch 2007 auch in den Wochen des misslungenen Krisenmanagements nach der Enthüllung des Telekom-Skandals Rechtsberater des Universitätsklinikums war – ein mindestens ebenso großer Skandal.

 

Ich habe am Tage dieser Entdeckung, am 27. Februar 2016, dem Rektor umgehend einen ersten Brief geschrieben und ihm mitgeteilt, dass ich den Vorgang selbstverständlich öffentlich machen werde. Auch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst habe ich von diesem Schreiben in Kenntnis gesetzt. Weiter fand ich dann heraus, wie meiner Meinung nach aggressiv, beleidigend und über das übliche Maß an anwaltlichem Engagement hinaus der heutige Rechtsberater des Rektors einst einen Gegner seines Mandanten Prof. Klümper in einer Rechtssache zum Thema Doping attackierte.

 

Daraufhin übersandte ich dem Rektor am 28. Februar meine Kommentare zu den Veränderungswünschen seines Rechtsberaters Dr. Schmid per E-Mail. Die Nachricht hatte folgenden Wortlaut:

 

„Sehr geehrter Herr Professor Schiewer,

im Anhang erhalten Sie meine Kommentare zur juristischen Überprüfung. Ich bitte die Ausführungen zu Dr. Schmid besonders zu beachten und erwarte umgehend eine verbindliche Stellungnahme und Aufklärung zu dem Umstand, dass Ihr Rechtsberater früher offenbar anwaltlich für Prof. Klümper tätig war. Ich erwarte hierzu eine verbindliche schriftliche Stellungnahmen mir gegenüber im Laufe des Montags.

 

Die umgehende und vollständige Aufklärung ist hier umso dringlicher, als Dr. Schmid in seinen - wie Sie sie nannten - Verbesserungsvorschlägen um Entfernung eines anonym zitierten Anwaltsschreibens bittet, dessen Autor wohl er selbst ist (vgl. Anhang, RA Schmid an RA [...] 1998). Dies ist deshalb umso frappierender, weil Dr. Schmid ansonsten an keiner anderen Stelle die anonyme Verwendung von Anwaltsschreiben kritisiert!

 

Die Unabhängigkeit, Qualität und Glaubwürdigkeit der juristischen Prüfung ist, sofern sie Dr. Schmid betrifft (und falls hier nicht lediglich eine zufällige Namensgleichheit und Adressenidentität vorliegt) damit nach meiner Meinung per se in Frage gestellt.

 

Zum Glück hat sich [...] mäßigend und wie ich finde weitaus kompetenter als Dr. Schmid in den Prozess eingebracht, so dass der entstandene Schaden begrenzt werden konnte. Dadurch ist es für mich auch leichter vorstellbar, dass Sie selbst in dieser Angelegenheit womöglich über die Hintergründe getäuscht bzw. im Unklaren gelassen wurden. Sollten Sie aber gewusst haben, dass Dr. Schmid früher Prof. Klümper anwaltlich vertreten hat, dann würde ich das nicht nachvollziehen können und dann würde das auch die Öffentlichkeit nicht nachvollziehen können. Die Seriosität und Glaubwürdigkeit der gesamten Aufklärungsarbeit der letzten neun Jahre wäre damit, was die Auftraggeberseite angeht, für mich grundsätzlich in Frage gestellt. [...]“

 

Der Rektor hat mir daraufhin während seines Auslandsaufenthaltes am Montag ein Schreiben übermitteln lassen, in dem er sich leider von Dr. Schmid nicht distanziert hat. Er hat ihn aber, so jedenfalls meine Interpretation, von der juristischen Begutachtung meiner Gutachten abgezogen und mir angeboten, in Zweifelsfällen einen Anwalt meines Vertrauens hinzuzuziehen. Die in dieser E-Mail und in meinem Schreiben vom 27. Februar angeschnittenen Fragen bleiben gleichwohl meines Erachtens dringend aufklärungsbedürftig.

 

Die Öffentlichkeit wird sich nämlich fragen, ob der jahrzehntelang Sportler dopende Professor Klümper nach der Gründung zweier Kommissionen 2007 womöglich gezielt aus der Untersuchung herausgehalten wurde. Und sie wird sich sicherlich auch fragen, ob der einstige Anwalts Klümpers bei diesen krassen Fehlentscheidungen zu Beginn des – wenn man ihn denn noch so nennen will – Aufarbeitungsprozesses 2007 möglicherweise Einfluss genommen hat.

 

Angesichts der unglaublichen Vorgänge, die bisher ans Licht gekommen sind, die ich des weiteren hiermit öffentlich mache und die darüber hinaus insbesondere in meinem Gutachten zum „Doping beim Team Telekom/T-Mobile“ (das ausgerechnet die Evaluierungskommission zu verhindern suchte!) thematisiert werden, wäre der Landtag von Baden-Württemberg vielleicht gut beraten, in seiner neuen Legislaturperiode einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Diesem könnte die Aufgabe zufallen, die Aufklärung aufzuklären: explizit die Vorgänge um die sehr problematische „Aufklärung“ 2007 durch Klinikum und Universität, aber auch weiterer Institutionen wie des Regierungspräsidiums Stuttgart (zum Thema Entzug von Approbationen dopender Ärzte) unter die Lupe zu nehmen. Auch die Rolle der Staatsanwaltschaft Freiburg über die vergangenen Jahrzehnte gehört dabei meines Erachtens dringend auf den Prüfstand. Eigentlich, wenn man ehrlich ist, gehört institutionell gesehen das halbe Land auf den Prüfstand.

 

 

Der Dopingskandal in Freiburg ging nach meiner Einschätzung nämlich mit der Enthüllung 2007 nahtlos über in einen Skandal seiner unzureichenden Aufklärung, bei dem wesentliche Ergebnisse noch vor Beginn der polizeilichen Ermittlungen 2007 und der Arbeit zweier zur Aufklärung eingesetzter Kommissionen so präjudiziert wurden, dass eine echte Aufklärung in den Jahren darauf zunächst kaum noch erfolgreich sein konnte. An Ministerin Bauer schrieb ich dazu am 18. Januar 2016:

 

 

„Ich bin der festen Überzeugung, dass an eine echte Aufarbeitung des Dopingskandals, der nach meiner Einschätzung nach auch Ausdruck einer mangelhaften Institutions- oder Organisationskultur innerhalb des Klinikums und der Universität war, von Seiten des Klinikums und der Universität seinerzeit nicht gedacht war und ich bin ferner der Meinung, dass dies auf die Qualität und die Glaubwürdigkeit des Berichts der Expertenkommission eklatant durchgeschlagen hat.“

 

Für mich als Wissenschaftler ist diese Erkenntnis aber kein Grund, einfach aufzugeben – sondern vielmehr ein Grund, erst recht für die Wahrheit zu kämpfen. Von der Evaluierungskommission in ihrer Letztzusammensetzung hätten sich das viele sicherlich auch gewünscht.

 

Mainz, den 2. März 2016

 

 

Dr. Andreas Singler

 

Schreiben an Rektor, 27.02.2016

 

"Mainz, den 27.02.2016

Betr.: Juristische Prüfung durch Dr. Schmid

Sehr geehrter Herr Rektor Professor Schiewer,

einige Bemerkungen des von Ihnen zu Rate gezogenen juristischen Prüfers Dr. Schmid haben mich doch sehr nachdenklich gemacht. Ich habe daraufhin in meinem umfangreichen Privatarchiv nachgeforscht und alte Rechtsstreitigkeiten herausgesucht, die Prof. Klümper betreffen. Dabei bin ich auf den – gelinde ausgedrückt – überraschenden Umstand gestoßen, dass eben jener Dr. Schmid, der die Prüfung meiner Gutachten vorgenommen und Ihnen von einer Publikation des Gutachtens zu Prof. Klümper in der derzeitigen Fassung dringend abgeraten hat, Prof. Klümper anscheinend bei früheren Rechtsstreitigkeiten anwaltlich vertreten hatte. Jedenfalls stimmen sowohl der Nachnahme als auch die Postanschrift von Dr. Schmid mit einem mir vorliegenden und an diesen gerichteten Anwaltsschreiben aus dem Jahr 1997 überein.

Bitte erklären Sie mir diese sehr seltsame Koinzidenz. Und erklären Sie mir bitte auch, wie ich nunmehr noch darauf vertrauen kann, dass Dr. Schmid tatsächlich unbefangen eine Prüfung von Gutachten in Ihrem Auftrag vorgenommen haben soll. Überlegen Sie sich bitte auch, wie Sie das der Öffentlichkeit gegenüber vertreten wollen. Ich sehe mich jedenfalls nicht in der Lage, dieses zu verschweigen."

 

E-Mail an Universität Freiburg, 04.03.2017

Von: Andreas Singler <asingler@gmx.de>
Betreff: Aw: Radio Interview heute und gestern
Datum: 4. März 2016 11:41:34 MEZ
An: (Empfänger wurde entfernt, Anm. A.S.)

Sehr geehrter Herr (…),
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Ich nehme Ihnen persönlich gerne ab, dass Sie vielleicht an einem Punkt missverstanden worden sind bzw. Sie sich vielleicht auch einfach missverständlich ausgedrückt haben. Ich selbst habe mich ja bewusst so ausgedrückt, sinngemäß: „Wenn tatsächlich behauptet werden sollte“, weil ich mir das eigentlich ernsthaft nicht vorstellen konnte, dass eine solche Behauptung wirklich aufgestellt worden war.  
Vermutlich sind Sie mit dem Vorgang in den letzten Monaten und Jahren selbst gar nicht betraut gewesen und jetzt von der Notwendigkeit des Krisenmanagements etwas überrumpelt worden, das nehme ich Ihnen persönlich  gerne ab. 
Insgesamt aber überzeugen mich die Darstellungen der Universität ebenso wenig wie die von Dr. Schmid, der Klümper mehrfach in Dopingangeelegenheiten vertrat, erstmals übrigens in dem Feldzug gegen Brigitte Berendonk 1991/1992. Die Interessenskollision ist übrigens eindeutig, denn Dr. Schmid, um nur ein Beispiel zu nennen, fordert zum Klümpergutachten für S. 403 f., dass für die Zitierung eines anonymen Anwaltsschreibens die Genehmigung des Verfassers einzuholen sei, ohne allerdings mitzuteilen, dass er selbst dieser Verfasser war. Im übrigen erweckte Dr. Schmid verschiedentlich den Eindruck, dass manches von dem, was ich anhand von Akten - evidence based gewissermaßen - zu Klümper und Mayer-Vorfelder ausführte, besser gewusst haben will. Über diese arroganten Bemerkungen bin ich dann überhaupt erst misstrauisch geworden und begann mit meinen Nachforschungen. 
Außerdem scheint mir die Darstellung, Schmid habe seine Anwaltschaft für Klümper mit Abgabe seiner Kommentare zu Klümper-Gutachten umgehend angezeigt, so nicht überzeugend. Denn Dr. Schmid hätte dies nicht erst mit Abgabe des Klümper-Gutachtens anzeigen müssen. Er hätte es vor Annahme sämtlicher Aufträge anzeigen müssen, und der Auftrag hätte dann nicht erteilt werden dürfen. Insofern steht der Verdacht im Raum, Schmid habe sich auf diesem Wege einen Auftrag auf nicht ganz astreine Weise ergattert - jedenfalls legt die Darstellung der Universität diesen Verdacht nahe. 
Auch in anderer Hinsicht stimmt die Darstellung der Universität zu Dr. Schmid hinten und vorne nicht. Dr. Schmid hatte dringenden Anlass, seine Anwaltschaft für Prof. Klümper dann nach versäumter erster Chance vor der Entgegennahme der Aufträge mit Abgabe der Prüfung des ersten, kürzeren Klümpergutachten ("Systematische Manipulationen…“) anzuzeigen. Spätestens dann!
Das Ergebnis dieser Prüfung ging am 21. Mai beim Rektor ein.  
Danach ging das Ergebnis der Prüfung des großen Klümper-Gutachtens am 20. Juli beim Rektor ein. 
Danach ging das Ergebnis der Prüfung des Keul-Gutachtens am 27. Oktober beim Rektor ein.
Danach ging das Ergebnis der Prüfung des Telekom-Gutachtens mit mir nicht bekannten Datum beim Rektor ein, jedenfalls mit Sicherheit nach dem 27. Oktober. 
Zuvor war das Ergebnis der Prüfung zum Gutachten Reindell am 20. März 2015 eingegangen.
Es ist für mich übrigens bereits unfassbar, dass die Universität angesichts dessen, was öffentlich damals im Zusammenhang mit von mir publizierten Dopingmaßnahmen von Prof. Klümper (siehe Pressemitteilung vom 2. März und die darüber entbrennende Diskussion um Doping im Fußball) öffentlich debattiert worden ist, die Aufträge nicht sofort widerrufen hat, nachdem Dr. Schmid seine, wenn auch zeitlich versetzte, Doppelfunktion angezeigt hatte. Es ist ferner unfassbar, dass nicht allerspätestens zu diesem Zeitpunkt, März 2015, Dr. Schmid diese Problematik bereits von sich aus angesprochen haben soll.
Es ist nunmehr also nachweislich falsch, wenn die Universität jetzt behauptet, Dr. Schmid habe keine weiteren Aufträge mehr bekommen, nachdem er seine Kommentare zum Klümper-Gutachten abgegeben und seine frühere Anwaltschaft für Klümper, die eindeutig Fragen des Dopings betrafen und einen Interessenskonflikt begründen konnten, angezeigt hatte. Denn Dr. Schmid gab das große Gutachten zu Klümper am 20. Juli ab, in diesem Zeitraum etwa erhielt er auch den Auftrag zur Überprüfung des Keul-Gutachtens. Und danach erhielt er nach dem 15. September noch einen Auftrag, nämlich den, mein Gutachten zu Telekom zu prüfen.
Es war also nicht Sommer, es war Herbst - wenn nicht Winter.
Ich bitte nunmehr um dringende Auskunft zu folgenden Fragen:
1. Möchten Sie oder möchte die Universität die Darstellung wirklich aufrecht erhalten, wonach sie die Zusammenarbeit mit Dr. Schmid unverzüglich eingestellt habe, nachdem dieser seine frühere Anwaltschaft für Prof. Klümper zugegeben hatte? Welches Datum genau lässt sich dafür benennen?
2. Sehen Sie Bedarf, die Öffentlichkeit nunmehr wahrheitsgemäß zu informieren? Ansonsten übernehme ich diese Aufgabe gerne abermals für die Universität.
3. Sehen Sie vielleicht ausreichenden Grund dafür, dass die Universität sich bei mir für diesen Skandal entschuldigen sollte?
4. Verstehen Sie, dass ich mich von der Universität hintergangen und getäuscht fühle?
5. Hat die Universität die Honorare für die Prüfung meiner Gutachten inzwischen zurückgefordert?
6. Wie hoch waren die Honorare, die Dr. Schmid für die Prüfung meiner Gutachten erhalten hat (bitte Einzelaufstellung!)
Sollten Sie sich für die Beantwortung der Fragen nicht zuständig sehen, bitte ich Sie entsprechend an den Rektor weiterzuleiten. Das MWK erhält dieses Schreiben in Kopie. Die in diesem Schreiben ausgebreitete Beweisführung wird auch den Medien noch einmal zu Dokumentationszwecken zugehen. 
Mit freundlichem Gruß 
Andreas Singler 
P.S. im übrigen war, anders als von Dr. Schmid öffentlich dargestellt, dieser 2007 nach Aktenlage sehr wohl Berater des Klinikums, zur Illustration übersende ich Ihnen hiermit auch einen Aktenauszug, der auf Abschriften beruht, die wir 2014 im Universitätsarchiv Freiburg aus Akten der Staatsanwaltschaft vornehmen konnten. 
 
Ordner VIII, Dr. Lothar Heinrich
BKA, SO 3 – EG Doping, Wiesbaden 20.12.2007
Vermerk:
„Durch den Klinikleiter, Professor Dr. Brandis, sowie durch den Verwaltungschef des Klinikums, Dr. Wertheimer, wurden am 12.12.2007 in Beisein des Rechtsanwaltes des Klinikums, Dr. Schmid, Unterlagen an (…)  und (…) übergeben, die im Rahmen einer Recherche in der EDV des Klinikums gefunden wurden und aus den Jahren 2005, 2006 und 2007 stammen. Hierunter fallen Rechnungen an die OLC GmbH Hans Hindelang und an die Walter Godefroot GmbH , ebenso wie Blutuntersuchungsdaten und –werte von Team T-Mobile-Fahrern, im einzelnen aufgelistet im Sicherstellungsverzeichnis.
Rechtsanwalt Dr. Schmid sieht die freiwillige Herausgabe dieser Unterlagen vom Durchsuchungsbeschluss Az. 25 Gs 1975/07 vom 16.10.2007 umfasst.
Die Unterlagen wurden unter Asservaten Nummer 1.1.3 vom Bundeskriminalamt asserviert und in den Beweismittelordner überführt.“